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   LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10   

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https://dejure.org/2010,25438
LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10 (https://dejure.org/2010,25438)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.06.2010 - 5 Sa 302/10 (https://dejure.org/2010,25438)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 5 Sa 302/10 (https://dejure.org/2010,25438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzklage wegen unterlassener Aufklärung bei nicht erkennbarem Informationsbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterlassener Aufklärung bei nicht erkennbarem Informationsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00

    Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10
    Bei der Beurteilung, ob eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, ist von wesentlicher Bedeutung, ob ein dem Arbeitgeber "erkennbares Informationsbedürfnis" bestand (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.11.2001 - 9 AZR 442/00).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Leitlinie für die Beurteilung von Aufklärungspflichten, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG Urteil vom 13.11.2001 - 9 AZR 442/00 -, NZA 2002, Seite 1047 ).

    Demzufolge stellt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.11.2001 (- 9 AZR 442/00 -, NZA 2002, Seite 1049 unter B II 1 b) darauf ab, ob ein "erkennbares Informationsbedürfnis" missachtet worden ist.

    Unabhängig von einer Aufklärungspflichtverletzung wäre jedenfalls ein Anspruch auf § 9 TzBfG gegeben gewesen (siehe dazu auch BAG Urteil vom 13.11.2001 - 9 AZR 442/00 -, NZA 2002, Seite 1048 unter b) I 3. der Gründe).

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01

    ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie - industrielle Herstellung von feinen

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10
    Demzufolge stellt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.11.2001 (- 9 AZR 442/00 -, NZA 2002, Seite 1049 unter B II 1 b) darauf ab, ob ein "erkennbares Informationsbedürfnis" missachtet worden ist.
  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99

    Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10
    Soweit der Arbeitgeber den Anlass für ein Informationsinteresse des Arbeitnehmers ausgelöst hat, etwa dadurch, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will, ist der Arbeitgeber gehalten, das von ihm ausgelöste Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Beendigungsfolgen, vor allem in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht, sachgerecht zu befriedigen (siehe BAG Urteil vom 15.01.2001 - NZA 2000, Seite 886 ).
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